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FÖRDERUNGEN, UND WAS ES ZU BEACHTEN GILT
Know How

Es ist ein ungeliebtes Thema für Musikschaffende, aber eines, mit dem jede*r sich auseinandersetzen sollte: Förderungen. Wir geben Einblicke in den Förderdschungel und zeigen euch, was es zu beachten gibt!

Wenige Themen bringen Musiker*innen bereits im Vorfeld derart in Verzweiflung wie Förderungen. Zu undurchsichtig ist die Förderlandschaft, zu langwierig und kompliziert die Antragsstellung, zu gering der Ertrag, heißt es häufig. Fördermittel sind allerdings heutzutage ein essentieller Bestandteil für die Finanzierung von Alben, EPs, Konzerten oder Touren und somit sollte man sich für jedes Projekt im Vorfeld einen Eindruck verschafft haben. Dies gilt umso mehr aktuell, wo die Kulturlandschaft im Anschluss an die Corona-Pandemie langsam wieder Fahrt aufnimmt, da viele Förderer extra Corona-Sonderprogramme aufgesetzt haben, um diesen Neustart zu finanzieren. Aus diesem Grund geben wir euch hier einen kurzen Einblick in die regionale Förderlandschaft und kurze Tipps und Tricks, was es zu beachten gibt!

Zuschüsse von der Stadt bis zum Staat

 

Förderungen gibt es grundsätzlich auf vier unterschiedlichen Ebenen: Kommunale Förderungen, Förderungen des jeweiligen Bundeslandes, Förderungen des Bundes und Stiftungen. Während die ersten drei öffentlich aus Geldern des Steuerzahlers finanziert sind, sind Stiftungen im Regelfall privat durch Spenden oder Anteile finanziert. Wichtig ist aber, dass insbesondere auf Kommunaler und Landesebene ein Bezug des Musikschaffenden zur jeweiligen Stadt oder zum Bundesland vorhanden sein muss. Künstler*innen, die in Hannover wohnhaft sind, können sich demnach nur in Hannover oder Niedersachsen auf eine Förderung bewerben, nicht aber auf Förderungen aus Rheinland-Pfalz oder Köln. Auch gilt grundsätzlich, dass ihr vor dem Erhalt der Förderzusage das Projekt noch nicht begonnen haben dürft, also noch keine Gigs gebucht und noch keinen Ton im Studio eingespielt haben dürft.
Der Zweck aller vier Förderebenen ist aber – je nach Förderprogramm – der gleiche: Sie sollen Musik- und Kulturschaffende dabei unterstützen, verschiedene Projektvorhaben durchzuführen. Gleichzeitig gibt es viele unterschiedliche Fördertöpfe, für Musiker*innen, für Veranstalter*innen, für Netzwerke oder anderweitige Künstler*innen.

 

Ohne Eigenanteil geht es zumeist nicht

 

Dabei gilt jedoch zu beachten, dass es sich in den seltensten Fällen um eine Vollfinanzierung handelt, sondern um eine sogenannte Fehlbedarfsfinanzierung. Das heißt, dass immer ein gewisser Eigenanteil zur Realisierung benötigt wird und der fehlende Bedarf bezuschusst wird. In manchen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Eigenanteil durch Eigenleistungen, wie z.B. durch das eigene Durchführen von Promotionmaßnahmen, die eigene Erstellung von Artworks o.ä., zu erbringen. Hier gilt eine grobe Daumenregel: Ihr solltet es schaffen, mindestens 50% der Kosten eures Projekts selbst decken zu können, sei es durch eigene Privatmittel, Eintrittsgelder oder ähnlichem.

Beispiel:

Die Künstlerin Maria Musterfrau möchte ihr neues Album produzieren. Für die Miete des Studios, Gastmusiker*innen, die Aufnahme, das pressen der Vinyl, Artwork, Fotos, Promotion und alles weitere kommt sie auf Gesamtkosten von 30.000€.

Der Förderer gibt an, dass er 40% der Gesamtkosten bezuschusst, Maria muss folglich 60% der Kosten selber tragen. Dies heißt: Der Förderer gibt 12.000€ hinzu, Maria muss nur noch 18.000€ bezahlen. Da sie aber das Artwork selber erstellt, die Fotos macht und auch die Promotion übernimmt, kann sie hier eine Eigenleistung erbringen. Der Förderer berechnet die Eigenleistung mit 25€ pro Stunde und Maria schätzt, dass sie für all ihre Tätigkeiten mindestens 50 Stunden benötigt. Folglich kann sie 50 * 25€ = 1.250€ an Eigenleistung mit einbringen, wodurch sie nur noch 16.750€ aufbringen muss.
Die 1.250€ erhält Maria aber nicht direkt – es ist ein fiktiver Wert, der lediglich in die Berechnung ihres Eigenanteils mit einfließt.

Gerade bei größeren Projekten lohnt es sich auch zu schauen, ob man verschiedene Förderungen für ein Projekt kombinieren kann. Hierbei ist es aber nicht möglich, z.B. zwei kommunale oder zwei Förderungen des Bundeslandes zu beantragen. Vielmehr muss man darauf achten, dass man Förderungen auf verschiedenen Ebenen, z.B. eine kommunale und eine Förderung des Bundes, für dasselbe Projektvorhaben kombiniert. Diese zusätzlichen Förderungen können dann jeweils auch als Eigenanteil mit in das Projekt eingebracht werden.

 

Nicht verzagen, Förderer fragen

 

Im Regelfall haben alle Förderungen denselben Aufbau: Vor Beginn des Projekts muss man ein Antragsformular ausfüllen, in welchem man Einblicke in die Zwecke und Ziele des jeweiligen Vorhabens gibt. Hier gilt es zu beachten, dass man die Förderziele der jeweiligen Förderung abdeckt und beschreibt, inwiefern die Förderung für das eigene sinnvoll ist und welche mittel- und langfristigen Ziele ihr mithilfe der Förderung erreichen wollt.
Zusätzlich muss man einen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) mitschicken, welcher die realistischen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Projekts darstellt. Dieser KFP wird die Grundlage des Projektvorhabens, man sollte sich also bereits im Vorfeld Gedanken gemacht und bestenfalls Absprachen mit Partner*innen getroffen haben, damit der KFP im Anschluss nicht nochmals angepasst werden muss.
Sollte man daraufhin die Zusage für das Projektvorhaben erhalten und den Fördervertrag unterschrieben haben, kann man die Geldmittel beim jeweiligen Förderer abrufen. Die meisten Förderer bestehen darauf, dass zuerst das eigene Geld genutzt wird und erst im Anschluss die Gelder abgerufen werden. Ob das bei eurer Förderung auch so ist, könnt ihr im Regelfall dem Fördervertrag entnehmen.
Zum Abschluss der Förderung muss immer ein Verwendungsnachweis mitgeschickt werden, in welchem gezeigt wird, wann und wie die beantragten Gelder auf der Grundlage des KFP genutzt wurden. Dies ist wichtig: Wird nicht ordentlich dokumentiert, wofür die abgerufenen Gelder genutzt wurden, haben die Förderer die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern.

 

Eines sollte aber allen klar sein: Am Ende sitzen bei den Förderern auch nur Menschen, die Musiker*innen und Künstler*innen unterstützen wollen. Auch wenn der Aufbau, der Ablauf und alles Drumherum häufig sehr bürokratisch und engstirnig wirkt – die Ansprechpartner*innen sind im Regelfall sehr nett, kennen die Förderung und die Schwierigkeiten, die die Antragssteller*innen mit diesen haben und versuchen euch zu helfen. Wenn ihr euch also unsicher seid, ob ihr etwas richtig verstanden habt oder euren Antrag richtig ausgefüllt habt, dann ruft an und fragt nach. Tut aber euch und den Förderern einen Gefallen und macht dies nicht in der letzten Woche vor der Deadline, sondern setzt euch frühzeitig mit dem Antrag auseinander, damit ihr alles rechtzeitig abgeben könnt und – sollte es Fehler oder Probleme geben – im Zweifelsfall den Antrag noch anpassen oder korrigieren könnt.

Gerade bei größeren Projekten lohnt es sich auch zu schauen, ob man verschiedene Förderungen für ein Projekt kombinieren kann. Hierbei ist es aber nicht möglich, z.B. zwei kommunale oder zwei Förderungen des Bundeslandes zu beantragen. Vielmehr muss man darauf achten, dass man Förderungen auf verschiedenen Ebenen, z.B. eine kommunale und eine Förderung des Bundes, für dasselbe Projektvorhaben kombiniert. Diese zusätzlichen Förderungen können dann jeweils auch als Eigenanteil mit in das Projekt eingebracht werden.

 

Nicht verzagen, Förderer fragen

 

Im Regelfall haben alle Förderungen denselben Aufbau: Vor Beginn des Projekts muss man ein Antragsformular ausfüllen, in welchem man Einblicke in die Zwecke und Ziele des jeweiligen Vorhabens gibt. Hier gilt es zu beachten, dass man die Förderziele der jeweiligen Förderung abdeckt und beschreibt, inwiefern die Förderung für das eigene sinnvoll ist und welche mittel- und langfristigen Ziele ihr mithilfe der Förderung erreichen wollt.
Zusätzlich muss man einen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) mitschicken, welcher die realistischen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Projekts darstellt. Dieser KFP wird die Grundlage des Projektvorhabens, man sollte sich also bereits im Vorfeld Gedanken gemacht und bestenfalls Absprachen mit Partner*innen getroffen haben, damit der KFP im Anschluss nicht nochmals angepasst werden muss.
Sollte man daraufhin die Zusage für das Projektvorhaben erhalten und den Fördervertrag unterschrieben haben, kann man die Geldmittel beim jeweiligen Förderer abrufen. Die meisten Förderer bestehen darauf, dass zuerst das eigene Geld genutzt wird und erst im Anschluss die Gelder abgerufen werden. Ob das bei eurer Förderung auch so ist, könnt ihr im Regelfall dem Fördervertrag entnehmen.
Zum Abschluss der Förderung muss immer ein Verwendungsnachweis mitgeschickt werden, in welchem gezeigt wird, wann und wie die beantragten Gelder auf der Grundlage des KFP genutzt wurden. Dies ist wichtig: Wird nicht ordentlich dokumentiert, wofür die abgerufenen Gelder genutzt wurden, haben die Förderer die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern.

 

Eines sollte aber allen klar sein: Am Ende sitzen bei den Förderern auch nur Menschen, die Musiker*innen und Künstler*innen unterstützen wollen. Auch wenn der Aufbau, der Ablauf und alles Drumherum häufig sehr bürokratisch und engstirnig wirkt – die Ansprechpartner*innen sind im Regelfall sehr nett, kennen die Förderung und die Schwierigkeiten, die die Antragssteller*innen mit diesen haben und versuchen euch zu helfen. Wenn ihr euch also unsicher seid, ob ihr etwas richtig verstanden habt oder euren Antrag richtig ausgefüllt habt, dann ruft an und fragt nach. Tut aber euch und den Förderern einen Gefallen und macht dies nicht in der letzten Woche vor der Deadline, sondern setzt euch frühzeitig mit dem Antrag auseinander, damit ihr alles rechtzeitig abgeben könnt und – sollte es Fehler oder Probleme geben – im Zweifelsfall den Antrag noch anpassen oder korrigieren könnt.

 

Förderungen für hannoversche Musikschaffende

 

Welche Förderungen kommen aber für Künstler*innen aus der Region Hannover in Frage? Nachfolgend haben wir für euch einen kleinen Überblick über die gängigsten Förderungen und Beratungsstellen gesammelt:

 

Kommunale Ebene:

Das Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover fördert jährlich zum 1. Mai (für das laufende Jahr) und zum 1. November (für das Folgejahr) musikalische Projekte. Die maximale Fördersumme beträgt hier XXXX Euro oder XXXX%. Zusätzlich kann durch das Kulturbüro für kurzfristige geplante Projektvorhaben außerhalb dieser Fristen in begründeten Fällen aus dem Etat „Flexförderung“ bis zu 500 € für ein Projekt bewilligt werden.

Alle Informationen und Antragsformulare findet ihr hier.

 

Die Region Hannover hat gleich mehrere Förderungen für Musikschaffende im Angebot. Hier findet ihr eine Übersicht. Beachtet aber: Manche der Töpfe bestehen aus Geldern der Region, andere aus Geldern des Landes. Heißt, dass ihr bei der Kombination der Fördertöpfe vorsichtig sein müsst, um eine Doppelförderung aus demselben Topf zu vermeiden!
Besonders wollen wir euch auf das Corona-Sonderprogramm

„Niedersachsen dreht auf“ aufmerksam machen. In vier unterschiedlichen Förderlinien könnt ihr teilweise bis zu 30.000€ beantragen, solange Ausgaben für Solo-Selbstständige für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen (Förderlinie A), im Bereich der kulturellen Bildung (Förderlinie B) oder wiederholt bei Veranstaltungen im nichtöffentlichen Bereich (Förderlinie D) entstehen. In Förderlinie C werden innovative Projekte, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und Neuproduktionen sind, gefördert. Die genauen Bestimmungen könnt ihr der FAQ entnehmen. Beachtet, dass Antragsstellungen nur noch bis zum 31.12.2021 möglich sind!

Für künstlerisch-kulturelle Projekte, die keine Einnahmen erzielen, könnt ihr zudem bis zu 10.000€ bzw. 50% im Rahmen der Projektförderung der Region Hannover beantragen. Die genauen Bestimmungen findet ihr hier.

 


Landesebene:

 

Sollte euer Projektvorhaben weniger als 10.000€ betragen, so könnt ihr eine Zuschussförderung bei ALLviN, der Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen, beantragen.
Liegt die Fördersumme über 10.000€, so müsst ihr euch an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur wenden. Hier werden jedoch ausschließlich musikalische Veranstaltungen gefördert, die sich durch eine „hohe inhaltliche Qualität“ auszeichnen und geeignet sind, die „Kontinuität des kulturellen Angebots sicher zu stellen“. Sämtliche Förderkriterien findet ihr hier.

 

 

Bundesebene:

 

Auf der Bundesebene befindet sich die wohl bekannteste Förderung für musikalische Projekte, die Künstler*innenförderung der Initiative Musik. Das wichtigste vorweg: Hier handelt es sich um eine Wirtschaftsförderung, nicht um eine Kulturförderung. Das heißt, ihr benötigt ein Unternehmen, welches die Förderung beantragt und über das die Abrechnung läuft. Das kann ein Tonstudio, ein Veranstalter oder ein sonstiges Unternehmen sein. Abgabefrist für die kommende Projektrunde ist der 13. Oktober, allerdings werden aktuell aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie 75%(!) der Kosten gefördert, mit bis zu 30.000€.

Daneben bietet die Initiative Musik noch die Internationale Tourförderung für maximal 15 Auftritte im Ausland, die Infrastrukturförderung für Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen, sowie Live 100, welche kleine Clubs dabei unterstützt, Newcomerkonzerte zu veranstalten.

 

Stiftungen:

 

Zu guter letzt gibt es noch Hunderte unterschiedlicher Stiftungen, welche allesamt unterschiedliche Bedingungen und Bestimmungen haben. Das Musikland Niedersachsen hat hier mit seinem Förderatlas einen umfangreichen Überblick über die gängigsten Stiftungen geschaffen. Auch das Deutsche Musikinformationszentrum des Deutschen Musikrats hat eine Liste an zahlreichen möglichen Stiftungen, zudem bietet der Bundesverband Deutscher Stiftungen eine Stiftungssuche an, wo ihr kostenlos zahlreiche Stiftungen finden könnt – und mit einem kostenpflichtigen Plus-Abonnement erhaltet ihr noch tiefere Einblicke.

 

Indirekte Fördermaßnahmen:

Neben regulären Fördermitteln, gibt es natürlich auch zahlreiche indirekte Fördermaßnahmen. Dies können z.B. Stipendien, Residenzen, Wettbewerbe, Preisverleihungen und ähnliches sein. Hier lohnt sich ein Blick auf die Website des Deutschen Musikrats, welcher eine Linkliste mit über 275 Datensätzen erstellt hat. 

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ZWÆM ist Hannovers genre- und szenenübergreifende Musikcommunity. 

ZWÆM ist eine Initiative der aus der Stadt und Region Hannover. ZWÆM vernetzt, professionalisiert und bietet Orte und Veranstaltungen für professionelle Musikschaffende und alle damit verbundenen Bereiche. ZWÆM wurde bottom-up gemeinsam von unterschiedlichen Akteur*innen aus Hannover ins Leben gerufen. Hier eine kleine Übersicht:

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